TAG Heuer Menschenrechtsrichtlinien

TAG HEUER stellt sicher, dass bei der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit die Rechte des Einzelnen respektiert werden, und fördert die kontinuierliche Verbesserung der sozialen und gesundheitlichen Bedingungen, die für die Entwicklung und den Schutz der Rechte des Einzelnen unerlässlich sind.
TAG HEUER verpflichtet sich, aufmerksam zu bleiben und mögliche direkte oder indirekte negative Auswirkungen seiner Aktivitäten auf die Gesellschaft zu identifizieren, um diesen vorzubeugen bzw. gegebenenfalls entgegenzuwirken.

TAG HEUER respektiert und fördert die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und hält sich an die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen sowie an die Women’s Empowerment Principles der Vereinten Nationen zur Stärkung der Rolle von Frauen. Innerhalb seines Einflussbereichs unterstützt TAG HEUER die in diesen Texten formulierten Werte, Freiheiten und Grundrechte.

1. MENSCHENRECHTE

TAG Heuer verurteilt jede Menschenrechtsverletzung und setzt sich in vollem Umfang für folgende Verbote ein:

Verbot von Kinderarbeit: Die Arbeit von Kindern unter 16 Jahren ist strengstens verboten, insbesondere und vor allem die schlimmsten Formen der Kinderarbeit, wie in dem IAO-Übereinkommen 182 definiert. In Ländern, in denen die örtlichen Gesetze ein höheres Alter für Kinderarbeit oder ein höheres Alter für die Beendigung der Schulpflicht als 16 Jahre vorsehen, gilt das höchste Alter. Alle Arbeiten, die möglicherweise die körperliche, geistige oder ethische Entwicklung, Sicherheit oder Sittlichkeit von Kindern gefährden, dürfen nicht von Personen unter 18 Jahren ausgeführt werden.

Verbot von Zwangs- oder Pflichtarbeit: Jeglicher Einsatz von Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne des IAO-Übereinkommens 29, Sklaverei, Leibeigenschaft oder Menschenhandel sowie Nötigung zur Arbeitsleistung, Lohnvorenthaltung, obligatorische Überstunden, Vorenthaltung von Ausweispapieren oder Arbeitserlaubnissen oder die Verpflichtung der Arbeiter, eine Kaution zu hinterlegen, oder anderweitige Einschränkungen sind streng verboten. Alle Arbeiter haben das Recht, ihre Beschäftigung frei aufzunehmen oder aufzugeben.

Verbot von Belästigung und Missbrauch: Wir behandeln unsere Arbeiter, Auftragnehmer und die örtlichen Gemeinschaften, in denen wir tätig sind, mit Respekt und Würde. Wir tolerieren oder beteiligen uns an keiner Form von körperlicher Bestrafung, körperlicher, sexueller, verbaler oder psychologischer Belästigung, Folter, grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder irgendeiner anderen Art von Missbrauch.

Verbot von Diskriminierung: Wir behandeln alle Arbeiter gleich und fair. Wir beteiligen uns an keiner Art von Diskriminierung – insbesondere in Bezug auf Löhne, Einstellung, Zugang zu Fortbildungen, Beförderung, Mutterschutz und Entlassung – aufgrund von Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, politischer Zugehörigkeit, Gewerkschaftszugehörigkeit, Nationalität, Geschlechtsidentität, Migrantenstatus oder sozialem Hintergrund.

Vereinigungsfreiheit: Wir erkennen das Recht der Arbeiter an, tariflich zu verhandeln und Arbeitsorganisationen ihrer Wahl ohne Sanktionen, Diskriminierung oder Schikanierung zu gründen oder beizutreten.

2. ARBEITSNORMEN UND SOZIALE VERANTWORTUNG

TAG Heuer beweist bei der Führung seiner Geschäfte beispielhafte soziale Verantwortung: Verbot von illegaler und nicht angemeldeter Beschäftigung sowie Schwarzarbeit: Wir halten uns an alle geltenden Vorschriften zur Verhinderung von illegaler und nicht angemeldeter Beschäftigung sowie Schwarzarbeit.

Löhne und Zusatzleistungen: Wir zahlen regelmäßig und mindestens einmal pro Monat Mindestlöhne, entschädigen die Arbeiter für Überstunden in der gesetzlichen Höhe und erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Zusatzleistungen für Arbeiter. Gibt es in dem betreffenden Land keinen gesetzlichen Mindestlohn oder -satz für die Bezahlung von Überstunden, stellen wir sicher, dass die Löhne zumindest dem durchschnittlichen Mindestlohn der betreffenden Branche entsprechen und dass die Bezahlung von Überstunden mindestens so hoch ist wie der übliche Stundenlohn. Lohnabzüge dürfen nicht als Disziplinarmaßnahme eingesetzt werden. Wir garantieren, dass alle Arbeiter Leistungen erhalten, die in den geltenden Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und anderen anwendbaren ausgehandelten Einzel- oder Tarifvereinbarungen festgelegt sind.

Arbeitszeiten: Wir halten uns an alle lokalen Gesetze und Vorschriften bezüglich der Arbeitszeiten, die in keinem Fall die von international anerkannten Standards, wie der Internationalen Arbeitsorganisation, festgelegten Höchstgrenzen überschreiten dürfen. Wir erlegen keine exzessiven Überstunden auf. Die Gesamtzahl der pro Woche geleisteten Arbeitsstunden einschließlich Überstunden darf die gesetzlichen Grenzen nicht überschreiten. Arbeiter haben Anspruch auf die gesetzlich festgelegte Mindestzahl an freien Tagen und müssen in jedem Zeitraum von sieben Tagen mindestens einen freien Tag haben.

Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit: Wir bieten unseren Arbeitern ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld, um Unfällen oder Körperverletzungen vorzubeugen, die durch ihre Arbeit verursacht werden, mit ihrer Arbeit zusammenhängen oder aus ihrer Arbeit resultieren können. Dies schließt auch Tätigkeiten im Rahmen der Bedienung von Geräten oder von Geschäftsreisen ein. Wir schaffen Verfahren und bieten Schulungen an, um Gefahren, die ein Risiko für die Gesundheit, Hygiene und Sicherheit des Personals darstellen, so gut wie möglich auszumachen, zu vermeiden und zu mindern. Sie sind verpflichtet, diesbezüglich alle geltenden lokalen und internationalen Vorschriften und Gesetze einzuhalten. Dieselben Grundsätze gelten auch für Unterkünfte, die von Zulieferern und Geschäftspartnern zur Verfügung gestellt werden.

TAG Heuer führt Audits bei Beteiligten durch, um Risiken und Verbesserungspotenziale besser zu identifizieren, bewerten und antizipieren und um einen tiefen Einblick in die Praktiken seiner Partner zu erhalten. Diese Verfahren ermöglichen es TAG Heuer zu überprüfen, ob sich die Leistung seiner Partner mit seinen Anforderungen und den Best Practices deckt, insbesondere in Bezug auf Ethik, soziale und ökologische Fragen und die Achtung der Menschenrechte. Durch diese Kontrollen kann TAG Heuer seinen Partnern auch bei der Umsetzung und Anwendung der Best Practices helfen, um kleinere Abweichungen zu korrigieren. Diese Maßnahmen und deren Einhaltung werden in Vereinbarungen zwischen TAG Heuer und seinen Partnern festgelegt.

TAG Heuer verpflichtet sich zu einem offenen und transparenten Ansatz im Umgang mit den Erwartungen der Beteiligten. Daher können alle Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen, die sich aus dem direkten und indirekten Verhalten von TAG Heuer im Zusammenhang mit den Menschenrechten ergeben können, wie folgt vorgebracht werden:

  • Anonym – durch Einreichen einer Beschreibung des Vorfalls und sachdienlicher Beweise;
  • Nicht anonym – durch Einreichen des Namens, der Kontaktdaten, der Beschreibung des Vorfalls und sachdienlicher Beweise.

Hinweise können wie folgt eingereicht werden:

  • per E-Mail: grievances@tagheuer.com;
  • per Post an diese Adresse: TAG Heuer – Internal Control – Rue Louis-J.-Chevrolet 6A, 2300 La Chaux-de-Fonds, Schweiz.

Bei der Bearbeitung solcher Berichte verpflichtet sich TAG Heuer, die berichtenden Parteien vor jeder Form von Vergeltungsmaßnahmen zu schützen und die Identität der berichtenden Parteien zu garantieren, sofern das Gesetz dies nicht anders vorschreibt. TAG Heuer wird Unterlagen zu Beschwerden mindestens 5 Jahre lang aufbewahren. Personenbezogene Daten werden gemäß den Grundsätzen der geltenden Datenschutzvorschriften von ordnungsgemäß befugtem Personal verarbeitet; die Daten werden nicht verbreitet und von TAG Heuer unter Achtung entsprechender Schutzmaßnahmen aufbewahrt.

Je nach Art der Beschwerde können die zuständigen internen Abteilungen in die Untersuchungen einbezogen werden. TAG Heuer behält sich das Recht vor, Beschwerden, die nicht in den Bereich der Menschenrechte fallen oder nicht ausreichend belegt werden können, nicht zu untersuchen.

Die Untersuchungen von Beschwerden werden zeitnah und gründlich durchgeführt. Personen, die nicht anonyme Beschwerden eingereicht haben, werden über die Ergebnisse der Untersuchungen informiert.